Wahltermin passt nicht

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cerstin

Wahltermin passt nicht

Beitrag von cerstin »

Hallo, unsere jetzige SBV hat schon im Mai den Wahltermin festgelegt 8.10.18 und den Wahlvorstand bestimmt.
Es wird eine förmliche Wahl per Brief.
Da aber über die hälfte der Mitarbeiter (500 von 960) im Urlaub oder in Freizeitausgleich wegen der Herbstferien sind,
ist der Termin äußerst ungünstig.
Die Briefe würden genau am 1. Ferientag zu hause ankommen und 1 Woche später müssen sie ja schon zurück sein.
Meine frage nun .... kann man den Termin noch ändern ? Wer könnte ihn ändern bzw. wer hat ein Einspruchsrecht ???
a. friend
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Registriert: Montag 30. April 2018, 09:18

Re: Wahltermin passt nicht

Beitrag von a. friend »

Hallo Cerstin,

zuerst einmal hat nicht die SBV, sondern der Wahlvorstand.den Wahltermin festzulegen. Es ist aber empfehlenswert, einen Termin ca. 1 Woche vor dem Ablauf der Amtszeit des aktuellen SBV zu wählen. Daher kann dieses Datum evtl. gar nicht geändert werden.

Zum anderen sind alle Fristen immer Mindeststandards, es spricht also nichts dagegen, früher zu beginnen.

Um das mal kurz durchzurechnen: Wenn der Wahlvorstand Anfang nächster Woche (KW 34) das Wahlausschreiben veröffentlicht und die Wählerliste auslegt, dann müssen Einsprüche und Bewerber bis Anfang KW 36 feststehen.

Die Briefwahlunterlagen könnten dann Ende KW 36 versendet werden und wären Anfang KW 37 bei den Wahlberechtigten. Bis zum Einsendeschluß am 8.10. (KW41) verbleiben also rund 4 Wochen. Das sollte doch wohl für jeden ausreichen.

Ein Einspruchsrecht existiert nicht, allenfalls kannst Du (mit 2 Gleichgesinnten) die Wahl anfechten, wenn sich der Wahlvorstand zu viel Zeit läßt und daher das Wahlergebnis wegen der Ferien verfälscht sein könnte.

Und zum Schluß noch die übliche Anmerkung zum Wahlverfahren: Das ist kein Wunschkonzert, für eine förmliche Wahl benötigt ihr mindestens 50 sbMoGG oder einen Betrieb, der aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht.

Man liest sich,

A. Friend
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Wahltermin passt nicht - Ferien

Beitrag von albin.göbel »

Cerstin hat geschrieben:Da aber über die Hälfte der Mit­ar­bei­ter im Urlaub oder in Frei­zeit­aus­gleich wegen der Herbstferien sind, ist der Termin äußerst ungünstig.
JA Das wäre wohl ungeschickt. Über den Zeitpunkt des Wahlausschreibens sowie des Endes der Briefwahl (Abgabetermin) entscheidet allein der Wahlvorstand nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Wahlordnung: Dazu wird ein verständiger Wahlvorstand auch vorausschauend die Herbstferien bzw. bundeseinheitliche so­wie evtl. lan­des­spe­zi­fi­sche Feiertage in sei­ne Überlegungen sach­ge­recht mit ein­be­zie­hen und erwägen - wie den Tag der
Deutschen Einheit (Mi, 03.10.2018),
Reformationstag (Mi, 31.10.2018),
Allerheiligen (Do, 01.11.2018).

Sofern die Briefwahlunterlagen so spät auf den allerletzten Drücker rausgehen sollten, dass das in die Ferienzeit fällt, wäre das aus meiner Sicht klar ergebnis- und an­fech­tungs­re­le­vant. Denn dies wäre m.E. gro­ber ­ Ermessensfehler­, wenn über die Hälfte wie hier Frei­zeit­aus­gleich oder Url­laub nimmt und damit großteils nicht wäh­len könnte.

Vergl. hierzu auch Prof. Düwell, Wahl der SBV, 2. Auflage 2018, Abschnitt 2.3, Seite 22/23 "Kluge Festlegung des Wahltermins der Regelwahl" mit Praxistipp. Und die un­ter­schied­li­chen Optionen kann man ein­fach­ mit dem elektronischen Wahlkalender für förmliche Wahlen durchspielen sowie sich alle Termine durchrechnen lassen.

Viele Grüße
Albin Göbel
cerstin

Re: Wahltermin passt nicht

Beitrag von cerstin »

Wir haben am 8.10.18 die ausschließlich schriftliche Wahl.(trotz der Ferien)
Ausgezählt werden soll um 9.15 uhr am Wahltag ?
Müsste man nicht zwingend die Post am Wahltag noch abwarten?
Gruß Cerstin
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Wahltermin passt nicht

Beitrag von albin.göbel »

Cerstin hat geschrieben:Müsste man nicht zwingend die Post am Wahltag noch abwarten?
NEIN Was bis 9:00 Uhr nicht beim Wahl­vor­stand­­­ ist, ist verspätet, zählt nicht und muss aussortiert werden laut § 12 Abs. 2 SchwbVWO. Das ist obligat.
Cerstin hat geschrieben:Die Briefe würden genau am 1. Fer­ien­tag­­­ zu Hause ankommen und 1 Woche später müssen sie ja schon zurück sein.
Verständnisfrage: Wann sollen die Brief­wahl­un­ter­­la­gen verschickt werden vom Wahlvorstand? Wann starten und enden diese Herbst­fer­ien­? ­ Wenn Vorstand gut zwei bis drei Wochen vor Abgabeschluss verschickt ( was machbar sein sollte), so sollte das zeitlich locker reichen.

Viele Grüße
Albin Göbel
cerstin

Re: Wahltermin passt nicht

Beitrag von cerstin »

Der Wahlvorstand hat generelle schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschlossen.
Die schriftliche Stimmabgabe endet am 08.10.2018, um 9 Uhr.
cerstin

Re: Wahltermin passt nicht

Beitrag von cerstin »

Wir hoffen dass die Stimmzettel "rechtzeitig" verschickt werden.
Laut Wahlkalender Pinkt 7.3 ° wenn der Wahlvorstand schriftliche Stimmabgabe beschlossen hat : Versendung der Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe ------ Fr. 28.09.2018
Der 1. Ferientag ist der 01.10.2018 und somit werden viele schon Freitag 28.9. oder uch 29.9. schon in den Urlaub starten.
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