Bundesrat stimmt Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zu
Der Bundesrat hat beschlossen, mehr Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzubinden. Dies soll über eine höhere Ausgleichsabgabe gewährleistet werden. Für kleine Unternehmen gibt es wie bisher Ausnahmeregelungen.

„Inklusion am Arbeitsmarkt ist nicht nur eine Frage der sozialen Teilhabe und Gerechtigkeit, sondern schlicht und ergreifend auch in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel der ökonomischen Vernunft“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil bei der Sitzung der Länderkammer am vergangenen Freitag. Es gehe nicht darum, Arbeitgeber zu bestrafen. „Kein Unternehmen wird mit dieser Ausgleichsabgabe überfordert“, betonte Heil. Das Gesetz sei vielmehr ein Anreiz, schwerbehinderten Menschen eine Einstellungsperspektive zu geben und das Potenzial für Fachkräftesicherung zu nutzen. Die Gesetzesbegründung verweist darauf, dass etwa 45.000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber bislang keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigten.
Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielen deshalb darauf ab,
- mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen,
- mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und
- zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.
Höhere Ausgleichsabgabe eingeführt
Schon bislang müssen Arbeitgeber auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Diese Regelung gilt für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe gestaffelt nach Betriebsgröße fällig. Das Gesetz sieht eine neue vierte Staffel vor: Liegt die Beschäftigungsquote bei 0 Prozent, sind 720 Euro zu zahlen. Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 beziehungsweise weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen sollen wie bisher Sonderregelungen, die geringere Höhen der Ausgleichsabgabe vorsehen, gelten.
Start der vierten Staffel
Die vierte Staffel soll erstmalig zum 31. März 2025 zu zahlen sein, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird. Gleichzeitig soll die bisherige Bußgeldvorschrift dazu aufgehoben werden. Der Sozialverband Deutschland sieht das kritisch. Denn noch immer kommen rund ein Viertel der beschäftigungspflichten Arbeitgeber ihrer Pflicht nicht nach.
Weitere Informationen und den Regierungsentwurf des Gesetzes gibt es unter: